ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB DIENSTLEISTUNGEN

§ 1 ALLGEMEINES

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Lichtmomente by Laura durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie regeln wesentliche Inhalte des Auftragsverhältnisses, das sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrags bestimmt. Ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten; abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich gekennzeichnet sein. Im Falle abweichender Vereinbarungen gehen diese den AGB vor.
(2) Die Leistungen können durch den Auftragnehmer selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte erbracht werden. Der Auftragnehmer bleibt jedoch Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
(3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt oder vorliegen (Papierbilder, Leinwand, digitale Dateien, Negative usw.).
(4) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung jederzeit frei. Reklamationen wegen künstlerischer Gestaltung sind ausgeschlossen.
(5) Grundlage des Vertrages ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers, in dem Leistungen und Vergütung festgelegt sind. Diese Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(6) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots oder durch Auftragsbestätigung zustande.

 

§ 2 NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT

(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen gefertigten Fotografien zu.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.
(3) Für jede kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Fotografien, auch in veränderter Form, ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.
(5) Bei Veröffentlichung der Fotografien ist der Auftragnehmer als Urheber zu nennen. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt zum Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält bearbeitetes, hochauflösendes Bildmaterial im JPEG-Format. Die Abgabe unbearbeiteter Rohdaten erfolgt nur gegen gesondertes Entgelt. Die digitale Datenspeicherung erfolgt ohne Gewähr und ist nicht Vertragsbestandteil. (Optional: Die Daten werden für mindestens 6 Monate gespeichert.)
(7) Der Auftragnehmer darf Fotografien für Eigenwerbung und Publikationen nutzen (z. B. Website, Ausstellungen, soziale Medien).
(8) Abweichende Nutzungs- und Urheberrechtsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

§3 VERGÜTUNG

(1) Die Vergütung erfolgt als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale. Nebenkosten (z. B. Reisekosten) werden gesondert vereinbart und vom Auftraggeber getragen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotografien Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Bei Verlängerung der vereinbarten Aufnahmedauer oder Überschreitung aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen wird ein Stundensatz von 350 € je angefangene Stunde berechnet.
(4) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber aus Gründen, die nicht von der Fotografin zu vertreten sind, gilt: Bis zu 2 Monaten vor dem Hochzeitstermin ist die Terminreservierungsgebühr zu zahlen, die von der Fotografin einbehalten wird. Die weitere Vergütung wird in diesem Fall nicht fällig. Erfolgt die Kündigung weniger als 2 Monate vor dem Hochzeitstermin, ist die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 4 HAFTUNG / GEFAHRÜBERGANG

(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen.
(2) Für Verlust oder Schäden an Fotografien haftet der Auftragnehmer ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Leistungen von Subunternehmern oder Lieferanten, die auf eigene Rechnung arbeiten, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(4) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich bestätigt. Haftung für Verzögerungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Sollte der Auftragnehmer an dem Fototermin verhindert sein (z. B. Krankheit, Unfall), bemüht er sich um einen gleichwertigen Ersatzfotografen. Eine Haftung für daraus entstehende Schäden ist ausgeschlossen.
(6) Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Fotografien schriftlich geltend zu machen; danach gelten die Leistungen als anerkannt.
(7) Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien) entbindet beide Parteien von der Leistungspflicht ohne Schadensersatzansprüche.

 

§ 5 DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass personenbezogene Daten zur Abwicklung des Auftrags gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit und gibt Daten nur weiter, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.


Stand 16.06.2025